Kommt in einem Krankenhaus die Zahnprothese eines Patienten beim Umzug in ein anderes Zimmer abhanden, so haftet nicht unbedingt die Klinik für Verlust. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. In dem Fall wurde ein 80- Jähriger Patient wegen der ansteckenden Krankheit eines Mitpatienten verlegt. Nach dem Umzug bemerkte der Sohn den Verlust des Zahnersatzes. Die Prothese ließ sich trotz aller Bemühungen nicht wieder auffinden. Die Rechnung für den neuen Zahnersatz sowie Reisekosten für Zahnarzt- und Rechtsanwaltsbesuche machte der 80- Jährige schließlich geltend. Außerdem verlangte er Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro, weil er Monate bis zur Neuanfertigung eines neuen Gebisses überbrücken musste. Der Rentner ging jedoch leer aus. Das Amtsgericht Hannover sah weder eine Organisationspflichtverletzung des Krankenhauses noch eine Verletzung der Obhutspflicht. Der Kläger sei gesundheitlich eigenständig in der Lage gewesen ,sich um seinen Zahnersatz zu kümmern, stellt das Gericht fest. Nur in Notfällen bestehe für Krankenhäuser die Pflicht ,auf besondere Hilfsmittel zu achten.

Wie eine große offene Wunde im Mund
Mundhygiene: Professionelle Zahnreinigung beugt viele Krankheiten vor Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) ergänzt die tägliche Mundhygiene. Die Zahnreinigung entfernt bekterielle Beläge, aber auch Zahnstein an den Stellen, die der Patient zu Hause nicht oder nur...
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