Ihr Zahnarzt Dr. Andreas Bergner aus Koblenz und Nauort informiert Sie über den Rhein-Zeitungsartikel vom 29.05.2020:
ZAHNZUSATZVERSICHERUNGEN
JEDER DRITTE TARIF IST SEHR GUT!
Die Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzangebote von 249 Versicherungen verglichen. 88 davon bewertete sie mit „sehr gut“. Einen soliden Basisschutz gibt es schon ab 16 Euro monatlich.
Die Anzahl der guten bis sehr guten Zahnzusatz-Tarife ist somit gestiegen. Das heißt, die Versicherten können aus einem großen Angebot auswählen. Egal ob Zahnreinigung, Zahnerhalt oder Parodontalbehandlungen. Gleichzeitig können ältere, bestehende Verträge verglichen werden. Vor einem Wechsel sollte aber geprüft werden, ob und inwieweit die Leistungen zu Vertragsbeginn eingeschränkt sind – etwa in Form einer monatelangen Wartezeit oder einem reduzierten Schutz in den ersten Jahren. Daher gilt weiterhin: Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich zeitig und so lange das Gebiss noch weitestgehend intakt ist.
Welche Zahnzusatzversicherung kommt für den ästhetischen Zahnersatz wie Kronen aus Zahnkeramik oder Zahnimplantate am meisten auf? Für die beste Leistung bezahlt ein 43-jähriger Versicherter zwischen 36 und 46 Euro Monatsbeitrag und kann dafür im Regelfall eine komplette Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung, gegeben falls in Kombination mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, erwarten.
Die besten Zusatzversicherungen bieten die Barmenia, die Württembergische Gemeinde-Versicherung (WGV), die Huk Coburg, die Deutsche Familienversicherung (DFV) und die Bayrische Versicherung. Einige Beiträge steigen bis auf maximal 88 Euro pro Monat. Dafür wird der Eigenanteil beim Zahnersatz aber komplett erstattet.
Die Stiftung Warentest weist in ihrem neuen Versicherungsvergleich darauf hin, dass besonders bei teuren Implantaten oder bei Kieferknochenaufbauten zahlreiche Versicherungen ihre Leistungen dann doch beschränken. Vor dem Abschluss lohnt sich also der prüfende Blick auf die Versicherungskonditionen und das Kleingedruckte in der Leistungsvereinbarung.
(Quelle zm-online.de)
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